Alle Leistungen der Rhenus Ergotherapie GmbH, Wallbrunnstrasse 24, 79539 Lörrach unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen geändert oder ergänzt wurden. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit oder einer Mitgliedschaft folgende AGB’s.
MITGLIEDSCHAFT
Die Rhenus Ergotherapie bietet ein einzigartiges Training – persönlich, effizient und zeitsparend – an. Nebst professioneller Ergotherapie bieten wir das neuartige EMS-Training an. Ein Training dauert nur 20 Minuten. Die Zielerreichung des Kunden steht für uns an oberster Stelle. Daher empfehlen wir ein regelmässiges und langfristiges wöchentliches Training.
TARIFE UND KONDITIONEN
Die Kunden haben folgende Auswahlmöglichkeiten
• Einzeleintritt: Berechtigung für ein einmaliges EMS-Training, innert 3 Wochen
• 10er-Abo: Berechtigung zu 10 EMS Trainings innerhalb von 15 Wochen.
• Halbjahres-Abo: Berechtigung zu 26 EMS Trainings innerhalb von 35 Wochen.
• Jahres-Abo: Berechtigung zu 52 EMS Trainings innerhalb von 62 Wochen.
• Eineinhalb-Jahres-Abo: Berechtigung zu 78 EMS Trainings innerhalb von 90 Wochen.
• 100er-Abo: Berechtigung zu 100 EMS Trainings innerhalb von 115 Wochen.
Die Kundin oder der Kunde hat Anrecht auf die Anzahl Trainings dem gewählten Abonnement entsprechend. Pro Woche dürfen maximal zwei EMS Trainings absolviert werden.
Das Tragen der Spezialunterwäsche ist Pflicht. Sollte die Spezialunterwäsche vergessen gehen, kann gegen eine Gebühr von 10 Euro, ein Ersatz direkt vor Ort geliehen werden. Die Zahlung erfolgt vor Trainingsbeginn.
Die Trainings sind persönlich und demnach nicht übertragbar.
Die EMS Trainings finden unter persönlicher Betreuung eines EMS-Trainers statt. Es besteht kein Anspruch auf ein Training ohne den anwesenden Trainer. Es können auch Gruppentrainings stattfinden. XBody ermöglicht eine individuelle Betreuung trotz mehreren Teilnehmenden. Bei fortgeschrittenem Niveau können Trainings auch mit virtuell vorgezeigten Übungen erfolgen.
RATENZAHLUNG
Auf Anfrage kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die erste Rate muss zwingend vor dem ersten regulären Training beglichen werden. Ausnahme ist der Einzeleintritt. Dieser wird nach dem erfolgten Training bezahlt.
Die Raten werden wie folgt abgerechnet:
Abo / Anzahl monatliche Raten
Einzeleintritt / 0
10er-Abo / 2
Halbjahres-Abo / 6
Jahres-Abo / 12
Eineinhalb-Jahres-Abo / 18
100er Abo / 24
ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft kann ausschliesslich nach Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der Rhenus Ergotherapie GmbH, auf eine andere Person übertragen werden. Eine derartige Übertragung kostet einmalig 80 Euro.
Wird die Mitgliedschaft auf eine Person im gleichen Haushalt lebend übertragen, so kostet die Übertragung 20 Euro.
Die übertragene Mitgliedschaft (Abonnement) richtet sich nach den bereits genutzten Leistungen.
KÜNDIGUNG
Alle Mitgliedschaften haben keine Kündigungsfrist und enden automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Trainingsanzahl oder nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Nicht innerhalb der Vertragslaufzeit wahrgenommene Trainings verfallen und können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch das Mitglied ist nicht möglich.
TRAININGSTERMINE
Termine können direkt vor Ort gebucht werden oder auch telefonisch vereinbart werden. Falls eine Internetplattform für Online-Buchungen aufgeschaltet wird, kann diese auch genutzt werden.
Im Verhinderungsfall sind die Trainingstermine 24 Stunden im Voraus zu stornieren. Nicht rechtzeitig abgemeldete Termine werden verrechnet und können nicht nachgeholt werden.
Die Kundin oder der Kunde muss pünktlich zu seinem Trainingstermin erscheinen. Ab einer Verspätung von 5 Minuten, kann das Training nicht stattfinden. Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatztraining.
Verhinderungen aus gesundheitlichen Gründen müssen dem Trainer sofort mitgeteilt werden. Die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels Attest) kurzfristigen ausgefallenen Termine, werden nicht verrechnet und können nachgeholt werden. Bei Krankheit oder sonstigem unvorhergesehenem Ausfall des Trainers, wird nach Möglichkeit für Ersatz gesorgt. Sollte kurzfristig kein Ersatztrainer zur Verfügung stehen, wird das Training abgesagt und dementsprechend nicht verrechnet. Ansprüche durch Trainingsausfall sind ausgeschlossen
KRANKHEIT / AUSFALLZEITEN / UMZUG
Es werden grundsätzlich keine Trainings aus laufenden oder abgelaufenen Mitgliedschaften zurückbezahlt. Kann ein Abonnement aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht benutzt werden (Arztzeugnis vorweisen), so können die Trainings zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden. Nach Wegfall der Krankheit oder nach Heilung der Verletzung bzw. nach der Stillzeit bei Schwangerschaften, werden die bezahlten Trainings fortgesetzt. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer des Unterbruchs. Im Unterbruch entbindet eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Studios, nicht von den Verpflichtungen des Vertrages oder gar Rückforderungen der geleisteten Zahlungen. Bei einem Umzug bzw. Wegzug läuft der Vertrag regulär weiter und erlischt mit Ablauf der Vertragsdauer. Es können keine Rückerstattungen geltend gemacht werden.
BEITRÄGE UND GEBÜHREN
Der vertraglich vereinbarte Preis, ist innert 30 Tagen per Rechnung zu begleichen.
GESUNDHEITSERKLÄRUNG UND HAFTUNG
Die EMS-Leistungen von Rhenus Ergotherapie dienen der Gesundheitsförderung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden. Therapiesitzungen werden klar deklariert und werden nicht mit diesen Verträgen geregelt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung
GESUNDHEITSERKLÄRUNG
Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages ist. Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Anamnesebogen gehen nicht zu Lasten Rhenus Ergotherapie GmbH. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung seine Trainingseignung bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen. Insbesondere muss das Mitglied Rhenus Ergotherapie GmbH unverzüglich über Kontraindikationen wie eine Schwangerschaft, einen Herzschrittmacher bzw. Herz-Rhythmus-Störrungen sowie Epilepsie informieren. Aktuelle Erkrankungen bzw. Änderungen des Gesundheitszustandes, welche das Training beeinflussen können (wie Krankheit, Verletzung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc.), sind dem Trainer vor Beginn oder während des Trainings sofort zu melden.
HAFTUNG
Die Haftung für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit einem EMS-Training wird ausgeschlossen. Das Mitglied haftet für Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten selbst. Rhenus Ergotherapie GmbH haftet nicht für Schäden, die das Mitglied durch Selbstüberschatzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für den Verlust von Wertgegenständen lehnt Rhenus Ergotherapie GmbH ausdrücklich jede Haftung ab. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzstunden oder Rückerstattung, wenn Rhenus Ergotherapie aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
HAUS- UND BENUTZERORDNUNG
In der Rhenus Ergotherapie GmbH gilt die jeweils ausliegende Haus- und Benutzerordnung, die Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages ist. Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen. Bei groben Verstössen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist Rhenus Ergotherapie GmbH berechtigt, die Vereinbarung ausserordentlich zu kündigen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist Lörrach
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand Mai 2019